Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
In der BDH-Klinik Hessisch Oldendorf werden neurochirurgische und neurologische
Patienten von der Intensivphase über die medizinische Rehabilitation bis hin zur
Einleitung und Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufs-
fördernden Leistungen) behandelt und gefördert. Mit dem Teilnehmer werden maß-
geschneiderte Reha-Angebote erarbeitet, erprobt und verwirklicht, die ihm die Teilhabe
an Schule, Ausbildung, Beruf und gesellschaftlichem Leben ermöglichen. Im Rahmen
unserer Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird die Lücke geschlossen zwischen der
medizinischen Behandlung/Rehabilitation (Phasen AD) und der beruflichen Rehabilitation
(Phase E). Die Weiterführung/Aufnahme erfolgt, wenn die Schwere und Komplexität der
Beeinträchtigung und das Ausmaß des Handicaps eine individuelle Förderung in
besonders differenzierten und spezialisierten Strukturen verlangen. Auch während der
beruflichen Phase sind alle notwendigen medizinischen Leistungen gewährleistet.
Wir erarbeiten die individuelle Lösung für jeden Fall.
Aufnahmemöglichkeit
Aufgenommen werden Jugendliche und Erwachsene, deren komplexe medizinisch-
beruflichen Probleme gelöst werden müssen, die kompetente Diagnose- und Förder-
konzepte im Zusammenhang mit ihrer Berufswahl benötigen und/oder denen eine
behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und Alternativen zur vorzeitigen Berentung
angeboten werden müssen.
Die Klinik ist als Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation durch das BMGS
und die Regionaldirektion der Arbeitsagentur (Niedersachsen/Bremen) anerkannt und
führt folgende Maßnahmen für nahezu alle zuständigen Kostenträger durch:
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Förderlehrgang),
- Medizinisch berufliches Training (Anpassungsmaßnahme),
- Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung, Arbeitserprobung).
Die Maßnahmen haben individuelle Beginntermine, so dass kurzfristige Aufnahmen
möglich sind.
Für weitere Informationen oder zur direkten Anmeldung bitten wir um Kontaktaufnahme
mit Herrn Allmann: Telefon: (05152) 781-121, Telefax: (05152) 781-382, E-Mail: sozialdienst@nkho.de
Maßnahmeangebot und Konzeption
Die phasenübergreifende Konzeption ermöglicht eine rechtzeitige Vorbereitung und
Durchführung erster Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für bereits in der Klinik
befindliche Patienten ebenso wie für externe Betroffene.
Im beruflichen Bereich der Klinik werden folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
angeboten:
1) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Förderlehrgang)
(für Jugendliche nach dem Fachkonzept der Arbeitsagentur vom 12. Januar 2004)
Für junge Behinderte, die wegen der Dauer ihrer medizinischen Rehabilitation nicht unmittelbar
eine Berufsausbildung aufnehmen können, oder für junge Behinderte, die aufgrund der Art und
Schwere ihrer Behinderung zumindest derzeit für eine Berufsausbildung nicht in Betracht kommen.
Es werden berufsfeldbezogene fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten
vermittelt.
Angebotsstruktur
Das neue Konzept beinhaltet verschiedene, auf den Einzelfall abgestimmte Qualifizierungsebenen.
Dazu zählen die
- Eignungsanalyse
- Grundstufe (Kernelement Berufsorientierung/Berufswahl)
- Förderstufe (Kernelement berufliche Grundfertigkeiten)
- Übergangsqualifizierung
(Kernelement „berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung“).
Vor der Teilnahme an einer Berufsausbildungsvorbereitung in der Grundstufe ist eine
Eignungsanalyse mit dem Ziel einer realistischen Einschätzung von Berufswunsch und
persönlichen Stärken vorzusehen. Die Grundstufe ist beendet, sobald der Teilnehmer/
die Teilnehmerin eine Berufswahlentscheidung getroffen hat und über die erforderlichen
persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit verfügt. Sollte die Ausbildungs- oder Beschäftigungsfähigkeit nach der Grundstufe noch
nicht erreicht sein, ist eine weitere vorberufliche Qualifizierung in der Förderstufe vorgesehen.
Wenn ein solcher Übergang in betriebliche Ausbildung oder Arbeit nicht gelingt und die
Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen des Jugendlichen durch die weitere Förderung
seiner beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen, kann der Jugendliche in eine
Übergangsqualifizierung einmünden.
Im Sinne einer starken Individualisierung und Binnendifferenzierung und eines ganzheitlichen
Ansatzes ist eine Schwerpunktbildung auf bestimmte Förder- und Qualifizierungssequenzen
innerhalb einer Qualifizierungsebene möglich. Entscheidend hierfür ist der individuelle Förderbedarf.
|
 |
2) Medizinisch-berufliches Training (Anpassungsmaßnahme)
Für Erwachsene, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene
Berufserfahrung verfügen:
a) jedoch besondere Hilfen benötigen, um berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten festzustellen,
zu erhalten, zu erweitern oder wieder zu erlangen, weil sie wegen der spezifischen Behinderung
den Belastungen einer Umschulung noch nicht gewachsen sind oder
b) eine Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten an die beruflichen Anforderungen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht erfolgt ist, andererseits durch die Beschäftigung in einer
Werkstatt für Behinderte eine Unterforderung eintreten würde.
3) Abklärung der beruflichen Eignung (Arbeitserprobung, Berufsfindung)
Arbeitserprobung zur praktischen Abklärung von Fähigkeiten und Eignung des Behinderten
sowie der für ihn erforderlichen Arbeitsbedingungen bei feststehenden Berufszielen.
Berufsfindung zur Erprobung mehrerer verschiedener Berufsfelder. Es werden Berufsvorschläge
erarbeitet, die für den Behinderten geeignet sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist neben der weiteren Stabilisierung des
Leistungsvermögens die Heranführung an die berufliche Wettbewerbsfähigkeit und die
Entwicklung beruflicher Perspektiven. Förderlehrgang, medizinisch berufliches Training
und Eignungsabklärung werden schwerpunktmäßig in folgenden Berufsfeldern durchgeführt:
Hauswirtschaft/Ernährungsbereich
Holztechnik
Metalltechnik
Technisches Zeichnen
Kaufmännische Berufe/Bürobereich
Bautechnik
Es sind Arbeitstherapeuten und Ausbilder verschiedener Fachrichtungen, Techniker und Meister
in den Bereichen Holztechnik, Metalltechnik und technisches Zeichnen und entsprechende
Fachkräfte mit Ausbilderqualifikation im kaufmännischen und Verwaltungsbereich sowie im
Berufsfeld Hauswirtschaft und Ernährung tätig. Die Förderung erfolgt individuell in kleinen
Gruppen und ist auf die besonderen Schwierigkeiten der Teilnehmer abgestimmt. Durch das
breite therapeutische und berufsfördernde Spektrum können auch durch den Einsatz von
spezieller Computer-Software und Hardware wie CNC-Simulationsprogramme, CAD und
computergestützte Ausbildungshilfen auf die besonderen Belange der Teilnehmer einge-
gangen werden. Mit der maßgeschneiderten Anpassung von Spezialtastaturen und
Sensoren können oft motorische Bewegungseinschränkungen kompensiert werden.
Besonderheiten und Durchführung
Die Einschränkungen der Teilnehmer im Lernprozess können sehr vielfältig sein (z.B.
hinsichtlich Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Umstellfähigkeit,
Informationsverarbeitung, Arbeitstempo und Belastbarkeit). Neben theoretischen und
praktischen Inhalten (die gültigen Lehr- und Ausbildungspläne sind Grundlage) werden
maßnahmebegleitend auch spezielle lernunterstützende Programme wie Gedächtnis- und Konzentrationstraining (ggf. Erlernen von Kompensationsstrategien) durchgeführt,
des Weiteren die noch notwendigen Therapien (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie,
Sprachtherapie usw.). Die Planungen und Durchführungen oben genannter Maßnahmen
müssen sich nach den besonderen individuellen Problemstellungen richten und können
nicht in einem abgeschlossenen Kurssystem erfolgen. Die Teilnehmer werden im Rahmen
einer individuellen Förderung einzeln einbestellt. Die Vorgehensweise ist an den Möglich-
keiten des Einzelnen orientiert und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.
Die inhaltliche Gestaltung des Maßnahme- bzw. Förderplans und die Durchführung
erfolgen in interdisziplinärer Zusammenarbeit der medizinischen, berufsfördernden,
pädagogischen und psychologischen Fachbereiche sowie Sozialdienst und Reha-
bilitationsberatung des zuständigen Trägers und des Teilnehmers. Der Maßnahmeplan
enthält den zeitlichen Ablauf der Maßnahme und die auf die individuelle Problematik
des Teilnehmers abgestimmte inhaltliche Festlegung der praktischen Erprobungsbereiche,
gegebenenfalls mit dem Einsatz behinderungsgerechter technischer Hilfen und des zu
vermittelnden theoretischen Wissens.
Nahtlose Überleitung
Ein großer Anteil der gegenwärtig Betreuten steht noch in Schul- oder Berufsausbildung
oder übten zum Zeitpunkt der Erkrankung eine berufliche Tätigkeit aus. Ziel ist es, bei
Beendigung der Maßnahme zu Vorschlägen der beruflichen Möglichkeiten zu kommen,
die für den Teilnehmer geeignet sind und von ihm akzeptiert werden. Hierzu gehört eine
differenzierte Empfehlung zum weiteren Rehabilitationsverfahren mit Erarbeitung des
individuellen Neigungs- und Eignungsschwerpunkts. In der Regel wird die Nahtlosigkeit
weiterführender Maßnahmen angestrebt, so dass in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
eine konkrete Terminplanung für den Nachfolgeschritt und eine nahtlose Überleitung
durchgeführt werden kann. Selbstverständlich werden nach Erlangung ausreichender Leistungsfähigkeit auch direkte Überleitungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (z.B.
durch Betriebspraktika) vorgenommen.
|